Winterdienst sorgt für Verkehrssicherheit
Statt Hals- und Beinbruch
Bei Schnee oder Eis kann der Weg ins Wohngebäude und daran vorbei zur gefährlichen Rutschpartie für Sie als Mieter, aber auch für Gäste und Passanten werden. Deshalb ist der Winterdienst bei der SWB klar geregelt.
Wer muss dafür sorgen?
Für jedes Wohngebäude in unserem Bestand ist ab 01.11.2024 ein gewerblicher Winterdienst beauftragt, d. h. Sie als Mieter müssen sich um die Sicherstellung des Winterdienstes keine Gedanken machen.
Für welche Wege und Flächen stellen wir den Winterdienst sicher?
Sie können ganz einfach herausfinden, welche Wege und Flächen rund um Ihr Gebäude von Schnee und Eis befreit werden. Geben Sie einfach den Namen Ihrer Straße ein und wählen Ihre Adresse aus. Daraufhin wird eine Übersichtskarte mit allen Winterdienstflächen bereitgestellt.