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Brandschutz & Brandfall

Fluchtwege, Rauchmelder & Co.

Bei der SWB gilt ohne Wenn und Aber: Auf gemeinschaftlichen Flächen im Haus und auf dem Grundstück dürfen Sie nichts abstellen, befestigen oder liegen lassen! Das gilt für Flure, Gänge und Treppenhäuser sowie alle weiteren Allgemeinbereiche.


Aus zwei guten Gründen:

1. Im Brandfall verwandeln sich selbst kleinste Deko-Objekte in Brandbeschleuniger.

2. Bei einem Feuer entsteht in kürzester Zeit giftiges Rauchgas, das auch die Sicht behindert. Damit wird jeder Gegenstand am oder auf dem Fluchtweg zur gefährlichen Stolperfalle.

Deshalb muss der Hausmeister bei Bedarf sofort handeln. Abfall entsorgt er direkt, Objekte von Wert lagert er ein und gibt sie dem Besitzer auf Anfrage zurück. Die Kosten für diese unnötigen Aufräumarbeiten trägt der Verursacher oder sie werden auf die Hausgemeinschaft umgelegt.

Die Vorschrift bedeutet für Sie ein ernsthaftes Problem? Wenden Sie sich bitte möglichst schnell an Ihren Kundenbetreuer: Gemeinsam finden wir bei Bedarf immer eine gute Lösung.

Brandschutztüren schließen!

Brandschutztüren gibt es vor allem an den Übergängen zu anderen Gebäudeteilen wie Kellern oder Laubengängen. Weil sie im Brandfall den Durchschlag des Feuers verhindern sollen, ist das Offenhalten mit Keilen oder anderen Mitteln strikt untersagt. Bitte achten Sie mit darauf, dass Brandschutztüren stets geschlossen bleiben!

Rauchwarnmelder warten!

Wie gesetzlich vorgeschrieben, gibt es in jeder SWB-Wohnung Rauchwarnmelder. Aufgaben der Mieter: Funktionsprüfung, Wartung und Batteriewechsel. Bitte nehmen Sie das ernst und teilen uns Defekte umgehend mit: Diese Geräte können Ihr Leben retten!

  • Funktionsfähigkeit prüfen: Testknopf drücken, bis rote LED blinkt und Alarm ertönt (verstummt nach dem Loslassen wieder).
  • Sollten Alarm und LED eigenständig und anhaltend piepen bzw. blinken, ist die Batterie fast aufgebraucht: Das Gerät muss zeitnah ersetzt werden!
  • Der Betrieb ist für 10 Jahre vorgesehen. Entfernen Sie Insekten und Spinnwebe in unmittelbarer Entfernung unverzüglich mit einer weichen Bürste.

Kein Grillen mit Holzkohle!

Unsachgemäße Entsorgung von Glut und Asche, Funkenflug, Verwendung flüssiger Brandbeschleuniger: Grillen mit Holzkohle birgt vielfältige Brandgefahren und ist deshalb auf Balkon und Terrasse nicht erlaubt!

Richtiges Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren & Hilfe holen

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal ein Feuer ausbrechen, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Regeln!

  • Bewahren Sie Ruhe! Panik bringt Sie und andere zusätzlich in Gefahr.

  • Alarmieren Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr und geben Sie an, …
    wo es brennt: Straße, Hausnummer, Etage
    was brennt: Keller, Dachgeschoss, Garagen usw.
    … ob Menschen in Gefahr sind und ob es Verletzte gibt
    wer Sie sind: Name, Anschrift, Telefonnummer.

  • Benutzen Sie ggfls. vorhandenes Löschmittel, sofern Sie sich nicht selbst gefährden. Schließen Sie Türen und Fenster, um eine schnelle Brandausbreitung zu verhindern.

  • Warnen Sie Familienmitglieder und Nachbarn und bringen Sie sich in Sicherheit.

  • Seien Sie Kindern, Behinderten und alten Menschen nach Möglichkeit behilflich.

  • Benutzen Sie bitte keinesfalls einen Aufzug: Es besteht Erstickungsgefahr durch Rauch!

  • Ist der Fluchtweg nicht mehr begehbar, bleiben Sie in einem Raum, in dem es nicht brennt. Schließen Sie die Tür und machen von Fenster oder Balkon aus durch Rufen und Winken auf sich aufmerksam.

  • Springen Sie keinesfalls aus dem Fenster! Die Feuerwehr wird Ihnen helfen. Warten Sie deren Eintreffen ab und folgen Sie unbedingt allen Anweisungen der Rettungskräfte!

Im Brandfall umgehend 112 anrufen!

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