Service 47 Entrümpeln leicht gemacht Wohin mit dem Sperrmüll? So klappt es reibungslos! Steht ein altes Sofa, ein kaputter Schrank oder ein ausgedienter Kinderwagen bei Ihnen herum und Sie wissen nicht, wohin damit? Kein Problem! Sperrmüll loszuwerden ist ganz einfach – und sogar kostenlos über die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG). Rufen Sie einfach bei der MEG unter 0208/99660-0 an oder nutzen Sie das Online-Formular auf www.mheg.de. Hier haben Sie die Auswahl unter verschiedenen Terminen, in der Regel mit mindestens zehn Tagen Vorlaufzeit. Sie bekommen den gewählten Tag dann per E-Mail bestätigt. Am Vorabend der Abholung stellen Sie Ihren Sperrmüll einfach an die Straße – aber bitte nicht früher, um den Gehweg nicht un- nötig zu blockieren. Das Abstellen von Sperrmüll auf den SWB-Grundstücken ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die Lagerung in den Allgemeinbereichen der Gebäude. Alter- nativ können Sie Ihren Sperrmüll auch zu den Öffnungszeiten direkt beim Recyclinghof an der Pilgerstraße 25 abgeben. Auch für Sondermüll, wie Elektrogeräte oder Farb- reste, gibt es Lösungen: Am Schadstoffmobil, das an ver- schiedenen Tagen in den Stadtteilen unterwegs ist, können Sie kostenlos Elektrokleingeräte und Sonder- abfälle abgeben. Einfach vorher Akkus und Batterien herausnehmen und separat abgeben. Standorte und Standzeiten finden Sie im Internet unter www.mheg.de. Der Recyclinghof an der Pilgerstraße 25 nimmt kostenlos zum Beispiel große und kleine Elektrogeräte, Schadstoffe und Batterien an. Für einige Abfallarten wie Auto-Altreifen oder Tapeten- und Teppichreste werden Gebühren erhoben. Öffnungszeiten und Preise können Sie der Internetseite www.mheg.de entnehmen. Nutzen Sie die unkomplizierten Angebote der MEG und helfen Sie mit, dass Ihre Nachbarschaft sauber bleibt! Sperrmüll wird erst am Vorabend der Abholung an den Straßenrand gestellt. Wichtig: Bitte stellen Sie niemals unangemeldet Sperrmüll einfach an den Straßenrand! Dann muss die SWB eine Sonderabholung beauftragen, deren Kosten über die Betriebskostenabrechnung oder eine Direktbelastung umgelegt werden.
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