SWB Mietermagazin 1|24

05 In Sonderbauten, unter die Hochhäuser fallen, ist besonderes Augenmerk auf den Brandschutz zu richten. Unter anderem sollten die Abschottungen zwischen den Etagen den neuesten Anforderungen entsprechen. Als am Anfang der Sanierung die ersten Bäder entkernt worden waren, wurde sichtbar, dass die üblichen Standardlösungen mittels Brandabschottung nicht funktionieren. Als Lösung wurde das Konzept erarbeitet, die Vorsatzschalen mit Brandschutzwolle komplett auszublasen. Nach Prüfung durch den Brandschutzsachverständigen konnte diese Ausführung umgesetzt werden, was zunächst zu einer Verzögerung im Bauplan führte. Diese Lösung hat aber auch den positiven Nebeneffekt, dass die Heizungsrohre noch besser gedämmt sind, was sich dann in der Heizkostenabrechnung niederschlagen sollte. In diesem Sommer wird nun die Sanierung der Bäder im Haus Nummer 7 abgeschlossen. Dann geht die Baumaßnahme mit der Badsanierung und der Fassadensanierung und -begrünung an Haus Nummer 9 weiter. Für die Badsanierung werden in Haus Nummer 9 Probebäder angelegt, um festzustellen, ob auch hier weitere Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des Brandschutzes über die ursprüngliche Planung hinaus nötig sind. Der Zeitplan der Bädersanierung wird dann abgestimmt mit der Sanierung der Außenfassa- den, um die Belastung für die einzelnen Mieter zu reduzieren. Fassade wird begrünt Die abschnittsweise Fassadensanierung, die jeweils rund acht Monate dauert, startet umgehend, sobald die Bauge- nehmigung vorliegt. Sollte sie erst im Herbst vorliegen, wird erst im Frühjahr 2025 mit der Baumaßnahme gestartet, denn im Winter ist ein Baubeginn nicht sinnvoll. Die Bestandsfassade wird demontiert, eine Dämmung aus Mineralwolle angedübelt und anschließend eine vorgehängte Fassade aus Platten angebracht. Diese Fassade ist nachhaltig und nicht sehr pflegeaufwändig, sie benötigt zum Beispiel keinen neuen Anstrich. Sie erfüllt zudem die zurzeit gültigen Brandschutzanforderungen. Bis zum neunten Stockwerk wird die Fassade großflächig mit echten Pflanzen begrünt. Gewässert und gedüngt wird über eine Bewässerungsanlage, die in den Galeriegeschossen der Häuser installiert wird und das benötigte Wasser zur Bewässerung aus einer Zisterne zieht. Es wird kein Trinkwasser dafür verwendet. Die schmalen Laufbalkone werden an den Fassadenseiten HBP 7 Nord und HBP 9 Nord und Süd entfernt. Diese Lauf- balkone sind nicht Bestandteil der angemieteten Balkone und so schmal, dass sie sich zur Nutzung nicht eignen, sondern eher ein Anziehungspunkt für Tauben sind. Außerdem entsteht durch die schmalen Balkone ein sogenannter Rippeneffekt, der die Kälte in das Hochhaus trägt. Die dann glatten Fassa- denseiten können energetisch besser saniert werden und bie- ten zum Beispiel Platz für die vertikalen Photovoltaikanlagen. Aufzüge für Feuerwehr Wenn Haus Nummer 9 fertig ist, folgt die Fassadensanierung und Begrünung von Haus Nummer 7 in der gleichen Weise. Hier wird es dann künftig auch zwei Feuerwehraufzüge geben, die im Falle eines Einsatzes ausschließlich von der Feuerwehr genutzt werden dürfen. Die Aufzugschächte werden im Einsatzfall aus dem Keller heraus mit Frischluft geflutet und bleiben deshalb rauchfrei auch bis in die oberen Etagen. Auf der Etage, wo es möglicherweise brennt, öffnet sich eine Klappe, aus der die Frischluft strömen kann, so dass die Einsatzkräfte beim Verlassen des Aufzuges einen rauchfreien Vorraum haben, in dem sie sich fertigmachen können und wo eine Entnahmestelle für Löschwasser neu installiert wird. Von da aus gelangen sie mit den Feuerwehrschläuchen zu allen Wohnungen im Haus 7 und 9. Außerhalb von Feuerwehreinsätzen können die Aufzüge weiterhin von den Mietern normal genutzt werden. Obwohl diese Feuerwehraufzüge keine bauordnungsrechtliche Verpflichtung sind, steht die Sicherheit der Mieter und der Einsatzkräfte im Ereignisfall für die SWB an erster Stelle. 2027 soll die Sanierung des SWB-HochGrünHauses ab- geschlossen werden, wenn alles nach Plan verläuft. 25 Millionen Euro sind für die gesamte Baumaßnahme kalkuliert, die auch mit Fördermitteln des Landes NRW finanziert wird. Die Mieter werden zeitnah über die Modernisierungsankündigung informiert, in der alles nochmal genau beschrieben ist. Die endgültige Zeitplanung kann erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Grüne Zukunft 05 Die Sanierung der Bäder in Haus Nummer 7 wird in diesem Sommer abgeschlossen.

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