SWB Mietermagazin 1|24

42 Wir sorgen für Ihre Sicherheit Flure und Treppenhäuser müssen frei bleiben von Stolperfallen und Brennbarem Eigentlich sieht das sehr wohnlich aus: Die Blumen auf der Fensterbank im Treppenhaus, ein Bild an der Flurwand, oder eine schöne Dekokeramik neben der Wohnungstür auf dem Laubengang. Auch Schuhregale oder kleine Kommoden vor der eigenen Wohnungstür sind keine Seltenheit in Treppenhäusern. Worüber sich aber nicht alle Mieter Gedanken machen: Die allgemeinen Verkehrsflächen im Gebäude haben als Flucht- und Rettungswege eine wichtige Funktion, deshalb gilt: auf den Gemeinschaftsflächen wie Flur und Keller sowie Laubengängen darf nichts abgestellt, befestigt oder liegengelassen werden. Das gilt für alle Häuser der SWB, die entsprechenden Informationen finden sich im Mietvertrag und in der Hausordnung, die jeder Mieter bei Mietbeginn erhält. Denn Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. 42 Service

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